Freitag, 3.März 2006:
Der "echte Kannibale" Armin Meiwes, auf dessen Tat dieser Film beruht, hatte eine einstweilige Verfügung gegen die amerikanische Produktionsfirma des Films angestrengt.
Das Frankfurter Landgericht gab Meiwes recht:
"Die Persönlichkeitsrechte des so genannten Kannibalen von Rotenburg wiegen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit."
Meiwes steht derzeit zum zweiten Mal vor Gericht: er hatte im März 2001 einen 43 Jahre alten Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet, zerlegt und in Teilen gegessen.
Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil zu 8 1/2 Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben, weil mehrere Mordmerkmale nicht ausreichend geprüft worden seien.