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von Ghostly Face

Was wir nicht erfahren sollten

Der in der Bundesrepublik Deutschland seit November 1974 laufende Schulmädchen-Report, 8. Teil wurde Anfang Februar 1975 von der Staatsanwaltschaft Hamburg beschlagnahmt.

Der auf solche Fälle spezialisierte Rechtsanwalt H. von Hartlieb leitete die üblichen Schritte ein, die jedoch im ersten Anlauf erfolglos blieben. Der weitere Verlauf der Angelegenheit wurde nicht öffentlich gemacht. Dies ist in der Regel ein Hinweis darauf, dass für die im Laufe des Jahres erfolgte Wiederfreigabe erhebliche Schnittauflagen erfüllt werden mussten.

Die zur gleichen Zeit anhaltenden, erheblichen Probleme mit dem siebten Teil der Serie mögen ein Grund dafür gewesen sein, dass man bei Rapid Film auf die Tube drückte: Die letzte Klappe für den neunten Teil fiel bereits im Juni 1975.

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