Als "Big Snuff" im Jahre 1979 vom A.B. Filmverleih in Deutschland in die Kinos kam, war die Fassung anfangs tatsächlich vollkommen ungeschnitten. Die JK der SPIO gab den Film in einer Länge von 2182 Metern (= 80 Min.) frei.
Eine Kuriosität am Rande: A.B.-Film nahm von vornherein einige Kürzungen langatmiger Handlungsszenen vor, und diese Fassung erschien dem Verleih nun aber zu kurz. So fügte man eine Szene aus Richard Kanters Bikermovie "Wild Riders" ein, in der ein Musiker einem Rocker mit seinem Geigenstock ein Auge ausstieß. Diese Szene fügte sich mit neuer Synchronisation ganz gut in den Film ein, da sie von der Thematik her paßte.
Als die BILD-Zeitung von "Big Snuff" Wind bekam, nahm sie ihre 1975 aufgenommene Berichterstattung über "echte" Snuff-Filme, zu denen sie auch Findlay's Film rechnete, wieder auf und zitierte sogar einen "Kameramann" namens Rainer Witt, der allen Ernstes behauptete, bei der angehängten Szene von Carter Stevens werde tatsächlich eine Frau getötet; es seien keine Trickaufnahmen und er habe Strafanzeige gegen den Verleih erstattet. - Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte daraufhin alle Filmkopien, gab sie aber wenige Tage später wieder frei, nachdem die 5-minütige Schlußszene von drastischen Brutalitäten gesäubert wurde.
Diese gekürzte Fassung hatte nun eine Länge von nurmehr 2121 Metern und wurde in "American Cannibale" umgetitelt, war aber nicht sonderlich erfolgreich. Obwohl es zur Zeit der Kinoaufführung bereits Videokassetten gab, schaffte "Big Snuff" es in Deutschland nicht auf Video.