Beschluss zur Beschlagnahmung durch das AG Tiergarten vom 01.03.2000:
Vertrieb: Astro, Kassel
Ausgabe: 1998
Regie: Lucio Fulci
Darsteller: Katherine MacColl, David Warbeck, Sarah Keller u.a.
"Der Film ist inhaltsgleich mit dem durch das AG München 451 Gs 46/86 bundesweit beschlagnahmten Film "Geisterstadt der Zombies". Es sind folgende gewaltverherrlichende Szenen in dem Film vorhanden:
Im Vorspann dringt eine Gruppe von Männern in ein nächtliches Haus ein und führt einen Mann aus einem abendlichen Haus ab. Ohne nachvollziehbare Erläuterung für die Motivation der Gewalttätigkeiten wird der Mann mit einer Kette ins Gesicht geschlagen. In Großaufnahme ist zu sehen, wie sich eine tiefe klaffende stark blutende Wunde bildet. Die Kette wird auch gegen den Oberkörper geführt und schließlich auch gegen die Bauchgegend, so dass weitere tiefe Fleischwunden entstehen, aus denen zum Teil auch Eingeweide austreten. Der Mann wird abgeführt und in ein Kellerverlies gebracht. Hier wird er an eine Mauer genagelt. In Großaufnahme wird dargestellt, wie der Nagel durch den Unterarm dringt und Blut herausschießt. Auch der zweite Arm wird festgenagelt. Schließlich wird der gesamte Körper mit ätzendem Kalk bestreut mit der Folge, dass eine heftige chemische Reaktion mit blutdurchtränkter Blasenbildung den Kopf und den Körper zersetzt. Die Zersetzung des Kopfes wird wiederum in Großaufnahme vorgestellt. Als ein Handwerker eine Kellermauer betastet, wird diese plötzlich ohne erkennbare Ursache aufgeweicht und von einer Hand durchstoßen. Die Hand zerkratzt das Gesicht des Handwerkers. Finger krallen sich in den Augenhöhlen fest. In Großaufnahme wird dargestellt, wie die Finger der Hand die Augen aus den Augenhöhlen drücken. Hierbei tritt eine große Menge Blutes aus. Ein Zombie greift eine Frau an und schlägt ihren Kopf in einen großen aus einer Wand herausragenden Nagel, so dass sie Frau an diesem Nagel hängenbleibt.
Die Schlussszene führt vor, wie eine sich offensichtlich immer wieder regenerierende Menge von Zombies gegen eine Frau und den mit ihr befreundeten Arzt vorgeht. Eine Vielzahl dieser menschenähnlichen Figuren in Krankenkleidern erschießt der Arzt durch in Großaufnahme gezeigte Kopfschüsse und Schüsse in die Brust und Bauch. Diese Sequenz erstreckt sich über ca. 11 Minuten.
Der Film erhält durch die vorgenannten Szenen gewaltverherrlichenden Charakter, so dass seine Verbreitung gemäß § 131 StGB zu verbieten sein wird."