Richter: Angeklagter. Sie wurden von unzähligen Zuschauern für schuldig befunden, eine richtig schlechte Horrorkomödie gedreht zu haben. Ich habe mir den Film ebenfalls angesehen. Die Darsteller sind der Horror, und die Story ist ein Witz, deswegen stimmt wenigstens die Spartenbezeichnung. Was haben sie dazu zu sagen?
Regisseur: Ich weiß gar nicht, was das soll. Ich finde den Film unterhaltsam. Eine Gruppe Internatsschlam- äh mädchen und ihre Lehrerin machen einen Ausflug, haben eine Panne, werden danach von nem richtig lächerlich, ähm, böse aussehenden Tankwart abgeschleppt und danach von nem Irren eine nach dem anderen umgebracht. Ich finde den Film genial und stehe voll hinter ihm.
Richter: Angeklager. Wenn sie nicht die Wahrheit sagen, bekommen sie lebenslängliches Drehverbot und einen Punkt bei ofdb. Wenn sie auspacken, werde ich vielleicht noch Milde walten lassen.
Regisseur (schluchzend): O.k., ich war jung und brauchte das Geld. Ich habe den weiblichen Darstellern beim Casting gesagt, sie bräuchten kein Talent und müssten nur die ganze Zeit leicht bekleidet rumrennen, kreischen und grottenschlechte Dialoge aufsagen, weil ich der Meinung war, dass den vor allem männlichen Zuschauern beim Anblick der Darstellerinnen jegliche Dialoge egal sind. Die männlichen Darsteller hab ich in ner Kneipe getroffen, und jedem ne Flasche Whiskey angeboten. Es tut mir leid (heul). Ich werde es auch nie wieder tun!
Richter: Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil. Der Angeklagte wird dazu verurteilt, nur noch Filme zu drehen, die unterhaltsam sind und fähige Darsteller aufweisen. Geschieht das nicht, werden sich die Zuschauer seinen Namen für die Zukunft merken und ihn bei seinen Schrottfilmen nicht mehr mit ihrer Kohle unterstützen. Außerdem gebe ich dem Film wegen meiner großen Güte und wegen den ganz guten, wenn auch kaum vorhandenen Splattereffekten 2 Punkte. Hiermit ist die Verhandlung geschlossen. Der Angeklagte darf auch nichts dazu sagen.