Beschluss zur Beschlagnahmung durch das AG Tiergarten vom 01.03.2000:
Vertrieb: Divisori Medienvertrieb, Stuttgart
Ausgabe: 1981
Regie: Joe D’Amato
Darsteller: George Eastman, Tisa Farrow, Vanessa Steiger u.a.
"Der Film ist inhaltsgleich mit dem bereits aufgrund des AG München 443 Gs 20/86 bundesweit beschlagnahmten Film "Man Eater - der Menschenfresser". Es wird auf den Beschluss des AG München 443 Gs 20/86 Bezug genommen.
Der Film erhält gewaltverherrlichenden Charakter durch folgende Szenen:
6. min. Einem am Strand liegenden Mann wird mit einem Fleischerbeil in den Kopf geschlagen. In Nahaufnahme wird der gespaltene Kopf mit Beil gezeigt.
50. min. Während einer Kampfszene zwischen einem Mann und der Bestie (Kannibale) beißt die Bestie den Mann in den Hals. Dabei werden größere Fleischstücke aus dem Hals gerissen. Dies ist in Nahaufnahme zu sehen.
75. min. Die Bestie (Kannibale) reißt einer schwangeren Frau das ungeborene Kind durch die Vagina aus dem Körper. Danach beginnt er, den Fötus aufzuessen (Nahaufnahme).
82. min. Der Kannibale verfolgt zwei junge Frauen, welche sich auf den Dachboden geflüchtet haben. Hierbei ergreift er die Haare einer Frau und zieht sie durch den Dachboden. Danach beißt er sie in den Hals und reißt wiederum Fleischstücke heraus.
87. min. Durch einen jungen Mann wird der Kannibale angegriffen. Er schlägt mit einer Spitzhacke in den Bauch des Kannibalen. Die herausquellenden Gedärme faßt der Kannibale selbst an und beginnt sie aufzuessen.
Der Film ist aufgrund seines gewaltverherrlichenden Charakters gemäß § 131 StGB zu verbieten."