... widmet, welche zwangseingewiesenen Psychatriepatient(inn)en innerhalb von 12 Tagen nach der Einweisung - und fortan in regelmäßigen Abständen - zukommen müssen. Ohne medizinische Kenntnisse muss auf Grundlage der ärztlichen Berichte abgewogen werden, ob eine Entlassung oder eine Fortführung der Behandlung zu erfolgen hat. Einweisungsgründe, Wünsche, Selbstwahrnehmungen und Konzentrations- und Ausdrucksfähigkeiten der Patient(inn)en unterscheiden sich dabei deutlich.