Beschluss zur Beschlagnahmung durch das AG Tiergarten vom 01.03.2000:
Vertrieb: Japan Shock Video
"Der Film enthält gewaltverherrlichende Szenen. Es handelt sich insbesondere um die Szenen:
Auszüge:
3.min. Einer am Baum hängeten Person wird mit einem Samurai- Schwert der Unterleib abgetrennt (Nahaufnahme).
12.min. Einem Mann wird mit einem großen Hammer der Fuß zertrümmert. Danach werden Knochenstücke herausgebrochen (Nahaufnahme).
20.min. Mit einem glühenden Stab wird einem Mädchen das Auge herausgebrannt. Zuvor wurde sie misshandelt.
25.min. Ein Mann und eine junge Frau werden jeweils an ein Kreuz gefesselt bzw. genagelt, dem Mann wird ein Speer in den Brustkorb gerammt (blutige Großaufnahme), nach Folterung werden beide bei lebendigem Leib verbrannt.
39.min. Eine junge Frau wird auf ein großes Bett gefesselt, die Arme und Beine sind gespreizt, an den Beinen werden Seile angebracht, mittels Ochsen werden die Bein vom Körper getrennt. Diese Handlungen sind in Nahaufnahme und großer Deutlichkeit zu sehen.
59.min. In einer Länge von ca. 3 Min. werden mehrere Folterszenen gezeigt. Dabei wird einem Mann das Ohr abgeschnitten. Dieses wird dann von einer anderen männlichen Person gegessen. Danach wird noch der Penis von einer Person abgeschnitten. Diese Handlungen sind in Nahaufnahme zu sehen.
79.min. Einer männlichen Person wird im Rahmen der Folterung eines aus Brettern bestehende Halskrause angelegt. Eine betrunkene männliche Person nähert sich diesem Mann und schneidet diesem mit einem Messer durch den Kopf. In Nahaufnahme wird gezeigt, wie das Gehirn austritt.
Der Film wird aufgrund der gewaltverherrlichenden Szenen gemäß § 131 StGB zu verbieten sein."