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von Karm

Unterschied: Kino-Fassung - DVD / VHS / TV

Verglichen wurde die unbearbeitete Kinofassung mit den bearbeiteten DVD/VHS VÖs von "The Devils Advocate".

Als der Film 1997 in die Kinos kam, verklagt der Bildhauer Frederick Hart die Warner Brother Studios, weil die Wandskulptur in Al Pacinos Apartmentwohnung einer seiner eigenen Arbeiten "Ex Nihilo" ähnelt. Der Gerichtsverfahren endet damit, dass es Warner erlaubt ist 475.000 Kopien für den Verleih zu veröffentlichen, alle restlichen VÖ (somit alle gängigen DVD/VHS/TV VÖ) allerdings digital bearbeitet werden mussten. Betroffen sind davon drei Szenen in denen die Figuren in der Wandskulptur digital verwischt wurden. Da die Skulptur im Finale eine wichtige Rolle spielt wurden für die Neuveröffentlichung alternative Szenen eingebaut in denen sich die Figuren aus den Wellen wieder neu bilden.

Quelle: Schnittberichte.com

Nachtrag 30.07.2007 von williams:

Die bearbeitete Fassung ist in den Szenen 47:27-50:16, 86:20-89:35 und 112:13-112:43 retuschiert, zusätzlich wurden im Bereich 112:28-112:46 vier alternative Einstellungen eingefügt. Zusammengezählt sind nur 138 Sekunden tatsächlich geändert oder alternativ. Bei 112:33-112:43 bilden sich die Steinfiguren aus den Wellen, danach bleibt die Skulptur das ganze Finale über unbearbeitet, obwohl die Steinfiguren erst bei 122:35 lebendig werden. Die erste Auflage der US VHS und DVD war unbearbeitet (DVD-Katalognummer 15090), gab es auch als deutsche Verleih-VHS. Teilweise hatte diese Auflage einen Hinweistext über die weiße Skulptur aufgeklebt. Alle folgenden Auflagen (DVD-Katalognummer 16172) sind bearbeitet. Vielleicht wurde außerhalb der USA nur diese Fassung auf DVD veröffentlicht, wobei man in den USA den Hinweistext nun für überflüssig hielt, bei den internationalen Fassungen aber trotzdem aufdruckte. Im deutschen TV läuft derzeit noch die unbearbeitete Kino-Fassung.

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