Zusatzinfos

von Cryptkeeper

Grund zur Folgeindizierung im Jahr 2013

"Ein Fremder ohne Namen":

"Der Film suggeriert vielmehr, dass die Einschaltung der Polizei und ein rechtsstaatliches Vorgehen insgesamt keinen Erfolg versprechen. Anders als von dem Verfahrensbeteiligten vorgetragen, spielt die Handlung zwar im »Wilden Westen«, nicht jedoch in einem rechtsfreien Raum. Die Mörder des Marshalls waren schließlich zuvor zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt worden. Dem Protagonisten erschien lediglich die Höhe der Strafe nicht angemessen, sodass er seinerseits die Todesstrafe vollstreckte. Dem Zuschauer wird hiermit suggeriert, dass wenn Strafen der Höhe nach nicht angemessen ausfallen, der Einzelne eine ihm angemessene Strafe selbst vollstrecken könne, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun. Damit propagiert der Film die Ausübung von Selbstjustiz". (nachzulesen im JMS-Report – Juni 3/2009, als ein Antrag auf Listenstreichung erstmals abgelehnt wurde).

Mehr dazu unter:

http://www.jms-report.nomos.de/fileadmin/jms/doc/Aufsatz_JMS-Report_09_03.pdf

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