Fassung
von Horror
Diese deutsche Fassung ist ungekürzt
Bemerkungen:
Kabel 1 hat die Ungekürzte Kinofassung gezeigt.
Fassung war in Widescreen 1,66:1
Falls es jemanden Interessiert hier sind die Schnittauflagen der FSK von 20.08.1959. (Quelle: www.deutscher-tonfilm.de)
Der Film wird freigegeben zur öffentlichen Vorführung ab 18 Jahren; freigegeben zur öffentlichen Vorführung ab 16 Jahren unter Voraussetzung der folgenden Schnittauflagen:
1. Entfernung der Szene, in der der Nachtwächter in der Hofpassage durch eine Gestalt angesprungen wird, die ihm mit einem Rasiermesser die Kehle durchschneidet.
2. Die Barszene, in der Lolita (Eva Pflug, d.Vf.) ihr Lied singt "Nachts im Nebel an der Themse",
wobei sie während des Gesangstextes "...es erwartet dich ein Paradies" ihren Rock auseinanderbreitet
und die Kamera dann in Naheinstellung Lolitas Beine erfasst, ist von Bild oder Dialog her zu kürzen, da Text und bildliche Darstellung miteinander nicht tragbar sind.
3. Entfernung der Szene, in der während der Prügelei und Schiesserei im Keller ein Mann durch ein Messer in den Rücken getroffen wird, wobei ihm das Messer im Rücken stecken bleibt.
4. Entfernung der Szene, in der Lolita zum Schluss des Films in einem Keller auf einen Stuhl gefesselt vom Frosch mit einer Maschinenpistole erschossen wird und ihr Körper tödlich getroffen in sich zusammensinkt.
Diesen Auflagen wurde entsprochen; die Kinofassung wurde ab 16 Jahren freigegeben.
Die Oben genanten Szenen waren in der heutigen Kabel 1 Fassung vollständig enthalten
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