Bemerkungen:
Kleiner Einleger
Best. Nr.: 6258/6207
Die deutsche Fassung wurde in einer Szene geschnitten, was sie aber auch nicht davor bewahrte, beschlagnahmt zu werden. (Dies bezieht sich allerdings explizit nur auf die ITT-Version und nicht auf die inhaltlich absolut identische VMP-Fassung.)
Siehe Schnittbericht.
Bild: 1,81:1 (697:385=1,810 handgemessen)
Indizierung:
Halloween 2
ITT Contrast, Pforzheim
Entscheidung Nr. 1523 (V) vom 26.04.1983
BAnz. Nr. 96 vom 25.05.1983
Einziehungsbeschluss:
Halloween II - Das Grauen kehrt zurück
Videofilm
ITT Contrast Video, Pforzheim
AG Pforzheim, Einziehungsbeschluss vom 19.12.1990,
Az.: 2 Gs 260/90
Folgeindizierung:
(gem. § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG)
Halloween II
Regie: Rick Rosenthal
ITT Contrast Video, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 66 vom 30.04.2008 (Listenteil B)
Listenstreichung:
(gemäß § 18 Absatz 7 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 JuSchG)
Halloween II
ITT Contrast Video, Anschrift unbekannt
Videofilm
Entscheidung Nr. 16582 (V) vom 23.01.2024 (Pr. 1420/2023)
BAnz. AT vom 26.02.2024 B6
Aufhebung der Beschlagnahme [hier: Einziehung]:
Keine Daten eines Gerichts hierzu bekannt. Soweit vom aktuellen Rechteinhaber NSM Records mitgeteilt, wurde eine Neuprüfung bei der FSK beantragt, welcher auch inzwischen [Stand: 26.02.2024] mit FSK ab 16 ungeschnitten stattgegeben wurde. Eine explizite Aufhebung ist vermutlich durch Verjährung nicht mehr notwendig.