Fassung

von Empire87

Diese deutsche Fassung ist ungekürzt

Erscheinungsart:

Pay-TV

Sender:

Kabel eins classics

Sendedatum:

20. Mai 2021

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Freigabe:

ungeprüft

Fassung indiziert:

Nein

Laufzeit:

84:41 Min. (81:39 Min. o. A.)

TV-Norm:

PAL

Bildformat:

1,78:1 (anamorph / 16:9)

Tonformat:

Deutsch (Mono)

Untertitel:

Keine

Bemerkungen:

Deutsche-TV-Erstausstrahlung. Simulcast in HD (1080i).

Lief ungekürzt.

Sendebeginn: 23:20 Uhr

Nachtrag Freddy Krueger:
Laufzeit mit Sony-Claim am Ende des Abspanns (dieser fehlt in den Nameless- & Sony-Versionen). Freigabe auf "unbekannt" gesetzt, da zwar vor Beginn "Diese Sendung ist für Zuschauer unter 18 Jahren nicht geeignet" stand - aber noch keine FSK-Prüfung bekannt ist. Vermutlich hat der Sender sich eine FSF-Genehmigung eingeholt.

Nachtrag Cryptkeeper:
Eine Anfrage bei der FSF ergab folgende ausführliche Erklärung:
Der Film wurde im Jahr 1992 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS, heute: Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz) indiziert, da er aufgrund der Aneinanderreihung brutaler Tötungsszenen als verrohend bzw. jugendgefährdend bewertet wurde. 1994 lag der Film der FSF zur Prüfung vor. Der FSF-Prüfausschuss schloss sich den Ausführungen der BPjS an, bewertete den Film aufgrund der "selbstzweckhaften Abfolge von Mord- und Gewaltszenen" als schwer jugendgefährdend und entschied die Sendeunzulässigkeit des Filmes. Eine Ausstrahlung im Fernsehen war für die vorgelegte integrale Fassung somit nicht möglich. 1996 wurde der Film erstmalig beschlagnahmt.

Nach der Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses des AG Tiergarten – mit Bekanntgabe im BAnz. AT vom 29.06.2020 – wurde das Savini-Remake aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen. Eine Ausstrahlung im Fernsehen ist daher möglich. Der Sender hat jedoch – wie bei allen anderen Sendungen auch – durch die Wahl der Sendezeit dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche, die durch die Sendung in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden können, diese üblicherweise nicht wahrnehmen (vgl. § 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag). Nach unseren Recherchen wurde der Film ab 23.20 Uhr ausgestrahlt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass unter 18-Jährige diesen üblicherweise nicht wahrnehmen. Eine erneute Prüfung des Filmes durch die FSF (nach 1994) fand nicht statt.

Daher wurde die Freigabe auf "ungeprüft" gestellt.

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