Bemerkungen:
Video-Zweitauflage, die der Erstauflage sehr ähnlich sieht aber folgende Unterschiede aufweist:
- Der Einleger ist nicht verschweißt
- Auf der Rückseite befindet sich das Logo von Taurus-Film
- Am Spine befindet sich ein rotes Feld "keine Vermietung oder Verkauf an Kinder und Jugendliche"
- Die Kassette hat statt einem Top- einen Längsaufkleber
- Der Ton des Filmes liegt in HiFi-Qualität vor
Die Zweitauflage ist wesentlich seltener als die Erstauflage.
Best.-Nr. 003 004
Unglaublich aber wahr: der Film war jahrelang indiziert und wurde erst 1988 vom Index gestrichen:
Indizierung:
Conan - der Barbar
Constantin Video, München
Entscheidung Nr. 1676 (V) vom 15.09.1983 (Pr. 100/83)
BAnz. Nr. 185 vom 31.10.1983
Listenstreichung:
Conan - der Barbar
Constantin Video, München
Entscheidung vom 13.01.1984 (keine weitere Daten bekannt)
Indizierung:
Conan - der Barbar
Constantin Video, München
Entscheidung Nr. 1798 (V) vom 24.01.1984 (Pr. 100/83)
BAnz. Nr. 21 vom 31.01.1984
Listenstreichung:
Conan - der Barbar
Constantin Video, München
BAnz. Nr. 205 vom 29.10.1988