Bemerkungen:
Lief von 21.10 Uhr - 23 Uhr
Wahrscheinlich aufgrund der frühen Sendezeit, wurde der Film aufs übelste zerschnitten.
User Playzocker hat wegen der gekürzten Ausstrahlungen von "Visions of Death" (auch zu später Stunde) der RTL II-Zuschauerredaktion auf den Zahn gefühlt. Die leicht verblüffende Antwort erfahren Sie hier, exklusiv in Ihrer OFDb:
Playzocker:
"Dass Sie den Film "Kiefer Sutherland: Visions of Death" für die Ausstrahlung um 21.15 Uhr zensiert haben, kann ich verstehen. Warum aber wurde in der Wiederholung um 23.00 Uhr am Folgetag ebenfalls diese verstümmelte 12er Fassung gezeigt. Eigentlich darf man um diese Zeit schon FSK 18 Filme zeigen, und Sie zensieren einen FSK 16 Film. Warum???"
RTL II:
"Hallo,
Wir bedauern sehr, daß Sie sich über die FSK 16-Fassung des Spielfilmes "Visions of Death" geärgert haben. Wir können natürlich verstehen, daß Cineasten und Filmfreunde sich mit den in diesem Falle vorgenommenen Kürzungen nicht recht anfreunden können. Nun ist es aber so, das wir als privater Fernsehsender wirtschaftlich arbeiten müssen, auf der anderen Seite aber viele hochwertige Spielfilme von der FSK erst ab 18 Jahren freigegeben sind und deshalb laut geltendem Recht erst nach 00:00 Uhr gesendet werden dürften. In einem solchen Fall bietet die FSK eine gekürzte Fassung mit einer niedrigeren Altersfreigabe (FSK 16) an, die dann bereits nach 22:00 Uhr gesendet werden darf.
Die Kürzungen des jeweiligen Films erfolgen per FSK-Schnittliste. Hier ein Zitat aus dem FSK-Altersfreigabenkatalog, das Ihnen vielleicht deutlich macht, nach welchen Gesichtspunkten Filme geprüft und dann geschnitten werden:
"Freigegeben ab 16 Jahren"
Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.
Im Sinne dieser Richtlinien kann es also vorkommen, daß auch Dialogszenen gekürzt werden müssen.
Unser Dilemma besteht nun darin, hochwertige Spielfilme entweder ungekürzt nur spät nachts unter Ausschluss der Öffentlichkeit senden zu können, oder eine entsprechend gekürzte Fassung zu einer normalen Sendezeit. Sie werden verstehen, dass wir uns oftmals (wohlgemerkt nicht immer) für die Ausstrahlung der gekürzte Fassung entscheiden.
Soweit es uns möglich ist, bemühen wir uns aber in einem solchen Fall darum, die ungekürzte Version in einer Spätwiederholung doch noch auszustrahlen, sofern uns diese überhaupt vorliegt. Bei manchen (Kino-)Filmen bekommen wir bereits vom Lizenzverkäufer eine entsprechend bearbeitete Fernsehfassung mit einer FSK 16.
Wir hoffen, Ihre Fragen mit diesen Informationen beantwortet zu haben und wünschen Ihnen weiterhin gute Unterhaltung mit RTL II."